6005 Luzern

Erbrecht im Fokus - Lic. iur. Simeon Beeler im Portrait

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Lic. iur. Simeon Beeler
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Vorstellung der Person

Lic. iur. Simeon Beeler ist Rechtsanwalt und Notar in 6005 Luzern sowie Fachanwalt SAV Erbrecht. Als Partner der Beeler & Marbacher AG ist er auf Erbrecht spezialisiert. Mandant:innen wenden sich an ihn insbesondere bei Erbteilungen, Nachlassfragen sowie Nachlassplanung, Willensvollstreckungen und notariellen Angelegenheiten, insbesondere bei der Errichtung von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten.

Simeon Beeler ist seit 2005 als Rechtsanwalt tätig und verfügt über mehr als 21 Jahre Berufserfahrung. Im Bereich Erbrecht hat er bereits mehrere hundert Fälle begleitet. Als Fachanwalt SAV Erbrecht und Notar verbindet er die anwaltliche Beratung mit einem präventiven Blick auf rechtssichere und konstruktive Lösungen.

Ausbildung & Werdegang

  • Seit 2019 Partner der Beeler & Marbacher AG
  • 2016 Fachanwalt SAV Erbrecht
  • 2016 Certificate of Advanced Studies (CAS) im Erbrecht
  • Seit 2015 Referent bei physioswiss
  • 2014-2017 Referent bei WEKA Business Media AG
  • 2014-2015 Referent bei SOHK (Solothurner Handelskammer)
  • 2012-2019 Inhaber einer Anwaltskanzlei in Luzern
  • 2012 Fachanwalt SAV Arbeitsrecht
  • 2011 Certificate of Advanced Studies (CAS) im Arbeitsrecht
  • 2007 Notariatspatent des Kantons Luzern
  • 2005-2012 Anwalt in einer Anwaltskanzlei in Luzern
  • 2005 Anwaltspatent des Kantons Luzern
  • 2002-2004 Praktika beim Amtsstatthalteramt Luzern, Amtsgericht Kriens und einer Anwaltskanzlei in Luzern
  • 2002 Lizenziat der Rechtswissenschaften an der Universität Bern
  • 1993-1994 Sprachaufenthalt (Englisch)

Erfahrung, Spezialisierung & Schwerpunkte

  • Spezialisierung als Fachanwalt SAV Erbrecht

  • Beratung und Begleitung bei Erbteilungen

  • Rechtliche Beratung bei Fragen rund um den Nachlass

  • Notarielle Tätigkeiten im Zusammenhang mit erbrechtlichen Angelegenheiten

  • Vorsorgende Gestaltung und rechtliche Absicherung von Nachlassregelungen

  • Analyse bestehender Testamente und weiterer erbrechtlicher Dokumente

  • Beratung bei Konflikten innerhalb von Erbengemeinschaften

  • Aussergerichtliche Konfliktlösung und Interessenvertretung

  • Strategische Begleitung bei komplexen erbrechtlichen Situationen

Mitgliedschaften

  • SAV – Schweizerischer Anwaltsverband
  • LAV – Luzerner Anwaltsverband
  • LNV – Luzerner Notarenverband
  • Verein Successio
  • Luzerner Juristenverein

Warum er sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat

Für Simeon Beeler verbindet das Erbrecht juristische Präzision mit Fragen, die für Mandant:innen und ihre Familien häufig eine erhebliche persönliche und wirtschaftliche Bedeutung haben. Nachlassregelungen müssen unterschiedliche Interessen berücksichtigen und können langfristige Auswirkungen auf die Vermögensnachfolge aber auch auf das Familiengefüge haben.

Seine Spezialisierung als Fachanwalt SAV Erbrecht und seine Tätigkeit als Notar ermöglichen ihm einen ganzheitlichen Blick auf erbrechtliche Fragestellungen. Dabei steht neben der rechtlichen Klärung auch die frühzeitige Entwicklung konstruktiver Lösungen im Mittelpunkt.

Praxisbeispiele, Tipps & Learnings aus der Praxis

Beispiel 1: Erbteilung

Fallbeschreibung: Mehrere Erben sind sich über die Aufteilung des Nachlasses uneinig.

Juristische Einordnung: Vor einer Lösung müssen die Erbquoten, der Nachlass und die jeweiligen Ansprüche geklärt werden.

Tipp: „Ich empfehle, zunächst die rechtlichen Grundlagen und den gesamten Nachlass systematisch zu erfassen. Dann kann versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls das scheitert, steht der Rechtsweg offen.“

Beispiel 2: Nachlass rechtzeitig regeln

Fallbeschreibung: Eine Person möchte bereits zu Lebzeiten Klarheit über die spätere Vermögensnachfolge schaffen.

Juristische Einordnung: Je nach familiärer und vermögensrechtlicher Situation kommen unterschiedliche erbrechtliche und notarielle Regelungen infrage.

Tipp: „Ich halte eine frühzeitige Prüfung der persönlichen Situation für sinnvoll. Darauf kann eine Nachlassplanung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse erarbeitet werden, so dass die gewünschte Nachlassregelung rechtssicher umgesetzt werden kann. Insbesondere sind auch Szenarien ausserhalb der „ordentlichen/statistischen Versterbensreihenfolge“ zu berücksichtigen.“

Arbeitsweise – Ablauf für neue Mandant:innen

Erstgespräch & Zieldefinition: Simeon Beeler klärt die persönliche, familiäre und vermögensrechtliche Ausgangslage.

Dokumentenprüfung: Bestehende Testamente, Verträge und relevante Unterlagen werden geprüft.

Rechtliche Einschätzung: Die erbrechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche werden nach Schweizer Recht eingeordnet.

Strategieentwicklung: Es wird eine passende aussergerichtliche oder gerichtliche Vorgehensweise entwickelt.

Umsetzung & Absicherung: Die gewählte Lösung wird rechtlich umgesetzt und auf nachhaltige Konfliktvermeidung ausgerichtet.

Die Privatperson – Ausgleich und Werte

Simeon Beeler legt Wert auf einen persönlichen, unkomplizierten und vertrauensvollen Kontakt. Auch bei komplexen rechtlichen Fragen steht für ihn eine angenehme und auf die individuelle Situation ausgerichtete Beratung im Mittelpunkt. Wichtig sind ihm Ehrlichkeit und Offenheit, was er als Grundstein für eine erfolgreiche Mandatsführung betrachtet.



FAQ – Häufige Fragen

Was ist der Pflichtteil im Schweizer Erbrecht?
Der Pflichtteil bezeichnet den gesetzlich geschützten Anteil bestimmter Erben. Nach dem geltenden Schweizer Erbrecht beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Der Erblasser kann über den Pflichtteil hinweg verfügen, diesfalls kann bzw. muss der pflichtteilsberechtigte Erbe nach dem Tod des Erblassers gegen die Pflichtteilsverletzung vorgehen, wenn er damit nicht einverstanden ist.
Kann ein Testament die gesetzliche Erbfolge verändern?
Ja. Eine letztwillige Verfügung kann die gesetzliche Erbfolge verändern. Innerhalb der verfügbaren Quote kann die Erblasserin oder der Erblasser grundsätzlich frei über den Nachlass verfügen. Falls er auch über die gesetzlichen Pflichtteile hinaus verfügt, ist mit einer Anfechtung der Verfügung zu rechnen.
Was tun bei Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft?
Zunächst sollten die rechtlichen Grundlagen des Nachlasses, bestehende Verfügungen und die jeweiligen Ansprüche der Erben geprüft werden. Je nach Situation kann eine einvernehmliche Lösung angestrebt oder eine gerichtliche Erbteilung erforderlich werden.
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